Facebook Gewinnspiele – was ist erlaubt und worauf muss man achten?

Dank seiner großen Reichweite wird Facebook auch bei deutschen Unternehmen immer beliebter, um neue Kunden zu generieren und Bestandskunden zu informieren. Die unternehmenseigene Facebook-Seite eignet sich bestens zur Streuung von Informationen, der Kommunikation mit den (potenziellen) Kunden und zur Steigerung der Marken- und Produktbekanntheit. Um letzteres zu erreichen, stellen Gewinnspiele die einfachste und schnellste Methode dar. Doch worauf sollte man bei Gewinnspielen auf Facebook achten und was ist gar verboten?

Auf Gewinnspiel-Apps kann verzichtet werden

Eine der wichtigsten Änderungen der Gewinnspielvorgaben auf Facebook ist wohl die Tatsache, dass man auf Gewinnspiel-Apps verzichten kann. Facebook erlaubt Unternehmen mittlerweile, das Gewinnspiel direkt in der eigenen Chronik zu teilen. Gewinnspiel-Apps können aber natürlich immer noch genutzt werden, Facebook hat sie nicht verboten.

Liken, Kommentieren, Sharen – was ist erlaubt?

Facebook legt jedoch immer noch fest, welche Gewinnspielmaßnahmen erlaubt sind und welche eben nicht. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, können Unternehmen die Teilnehmer auffordern,

·         Fan der unternehmenseigenen Facebook-Seite zu werden,

·         den Gewinnspiel-Post zu liken oder

·         den Gewinnspiel-Post zu kommentieren.

Diese drei Varianten können kombiniert und abgewandelt werden: Teilnehmer müssten dann den Post liken und kommentieren oder der Kommentar mit den meisten oder wenigsten Likes gewinnt. Der Fantasie sind dabei fast keine Grenzen gesetzt.

Nicht erlaubt ist hingegen eine Aufforderung,

·         den Gewinnspiel-Post zu teilen,

·         einen Gewinnspiel-Hashtag zu verbreiten oder

·         sich und/oder Freunde auf dem Gewinnspiel-Bild zu taggen.

Teilnahmebedingung und Disclaimer

Jedes Gewinnspiel benötigt Teilnahmebedingungen – dazu sind Gewinnspiel-Organisatoren rechtlich verpflichtet. Diese können auf der unternehmenseigenen Webseite integriert werden, der Link hierzu im Gewinnspiel-Post reicht vollkommen aus. Die Teilnahmebedingungen sollten folgende Punkte beinhalten:

·         Name des Veranstalters

·         Facebook Disclaimer (die Entbindung Facebooks von der Gewinnspielverantwortung)

·         Beginn und Ende des Gewinnspiels

·         Genaue Beschreibung des Gewinns (sowie etwaige Zusatzkosten)

·         Datum der Preisauslosung

·         Verfahren zu Gewinnerbestimmung und Gewinnabwicklung

·         Hinweis auf die geltenden AGB

·         Falls vorhanden, die Teilnehmereinschränkung

Werden mit dem Gewinnspiel Leads gesammelt, müssen die Teilnahmebedingungen auch Datenschutzklauseln enthalten. Wichtig ist vor allem, dass die Teilnahmebedingungen transparent bekanntgegeben werden.

Benachrichtigung der Gewinner

Durch die Änderung der Gewinnspielvorgaben auf Facebook ist es jetzt auch möglich, die Gewinner direkt auf Facebook zu benachrichtigen. Da die gewerbliche Kontaktaufnahme zu Privaten laut deutschem Recht aber trotzdem eine unzulässige, unaufgeforderte Werbung per elektronischer Post darstellt, sollte die Meldepflicht des Gewinners in den Teilnahmebedingungen vereinbart werden. Auf diese Weise geht die erste Kontaktaufnahme nämlich vom Nutzer aus und es bestehen keinerlei rechtliche Bedenken.